Geschichte

Das Areal wurde erstmals 1939 bebaut und diente in den Jahren von 1942 bis 1945 als Lager für die Zwangsarbeiter der Brandenburgischen Motorenwerke. Die Anlage wurde nach dem Krieg zunächst als „Aufbauhof“ mit Gemeindeamt, Post, verschiedenen Schulen, dem Gesundheitsdienst sowie Verkaufsstellen genutzt. Später fand eine Nutzung durch das Ministerium für Staatssicherheit und das Ministerium des Innern (Volkspolizei) sowie als Lager der Zentralen Staatsreserve statt.

Nach der Neugründung des Bundeslandes Brandenburg wurde der Standort durch die Landespolizei übernommen. Die Landespolizeischule (später Fachhochschule der Polizei) und das Landeskriminalamt wurden dort untergebracht. Mit dem Umzug der ansässigen Nutzung im Jahr 2006 wurde es ruhig auf dem Gelände, welches verschlossen und somit der Bevölkerung nicht zugänglich war.

Auf Grundlage konzeptioneller Vorüberlegungen für eine zivile Nachnutzung erfolgte zur Entwicklung des Areals im März 2012 die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an die dafür von der Gemeinde Wandlitz und der BSM mbH gegründete Basdorf Entwicklungsgesellschaft mbH durch das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, mit dem Ziel, den Standort zu entwickeln, zu vermarkten, zu öffnen und zu beleben.

Rückbau

Um das Gelände neueren Bedarfen entsprechend zu entwickeln, musste die Bestandsbebauung zurückgebaut werden, da diese überwiegend ungeeignet war, um nachgefragte Nutzungen darin unterbringen zu können. Der Schwerpunkt der durchgeführten Maßnahmen bildeten dabei die Abbrüche von Gebäuden und den dazugehörigen Erschließungsanlagen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, wodurch ein Großteil des Areals entsiegelt wurde.

Für die Herstellung einer naturnahen Grünfläche im östlichen Teilbereich der Konversionsfläche war besonders in diesem Bereich der umfangreiche Rückbau von Gebäuden erforderlich. Dabei handelte es sich um unterschiedliche Gebäudetypen die als Garagen, Baracken, Verwaltungsgebäude und Mensa genutzt wurden und sich hinsichtlich ihrer Bauweisen (Großplattenbauweise, Mauerwerksbau, Gebäude mit Betontragwerk oder aus Betonelementen) und Geschossigkeit unterschieden.

Der Abbruch von Erschließungsanlagen (Straßen und Zuwegungen) beinhaltete das Aufbrechen, Aufnehmen sowie Entsorgen der Fahrbahnbeläge einschließlich des Unterbaus. Zum Teil wurden die ehemaligen Betonstraßen Vorort gebrochen und das gewonnene Material als Unterbau für die neuen Straßen wiederverwendet.